Das erstmals in China festgestellte Coronavirus (2019-nCoV) breitet sich mittlerweile weltweit aus. Arbeitgeber stehen dabei vor der Herausforderung, gleichzeitig den Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden und die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs sicherzustellen.
Um diese Interessenabwägung vornehmen zu können, müssen sich die Arbeitgeber über die aktuelle Risikolage informieren und Massnahmen der Prävention und des Gesundheitsschutzes vorbereiten und bei Bedarf ergreifen. Arbeitgeber Banken empfiehlt seinen Mitgliedern die Konsultation der Empfehlungen für die Arbeitswelt auf der Website des Bundesamts für Gesundheit zum Coronavirus. Zudem betreibt das Bundesamt für Gesundheit eine Infoline zum Coronavirus: 058 463 00 00.
Wichtige Informationen zu arbeitsrechtlichen Fragen und Themen wie Lohnfortzahlung oder Kurzarbeit stehen stets aktualisiert auf der Website des Centre Patronal zur Verfügung.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) hat auf einer Plattform einen Ratgeber zusammengestellt, der für Arbeitgeber von besonderem Interesse ist. Publiziert werden unter anderem Empfehlungen der SAV-Mitglieder, aber auch wichtige Mitteilungen von BAG, Seco und weiteren Behörden sowie Organisationen.
Auch die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) beantwortet auf ihrer Website für Bankkunden, Mitglieder und Öffentlichkeit aktuelle Fragen.
Arbeitgeber Banken empfiehlt seinen Mitgliedern für weitere Informationen, Empfehlungen und Checklisten zur betrieblichen Vorbereitung auf eine Pandemie den «Pandemieplan – Handbuch für die betriebliche Vorbereitung» des Bundesamts für Gesundheit.