Lohngleichheit: Arbeitgeber Banken bietet Paketlösung für die ab 1. Juli 2020 obligatorischen Lohngleichheitsanalysen

Am 1. Juli 2020 tritt das revidierte Gleichstellungsgesetz in Kraft. Für Arbeitgeber mit mehr als 100 Mitarbeitenden gilt ein dreistufiges Verfahren.

Zunächst muss der Arbeitgeber bis spätestens 30. Juni 2021 eine betriebsinterne Analyse nach wissenschaftlich anerkannten Methoden durchführen. Sodann muss das Resultat dieser Analyse durch eine unabhängige Stelle überprüft werden. Und schliesslich sind die Arbeitnehmenden und – bei Börsenkotierung – auch die Aktionäre im Anhang zur Jahresrechnung über das Resultat zu informieren.

Arbeitgeber Banken bietet seinen Mitgliedern eine einfache und kostengünstige Lösung für die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten und die aktive Auseinandersetzung mit dem Thema Lohngleichheit im Unternehmen.

Lohnanalysen: Einfach und unkompliziert mit der «we pay fair»-Initiative

In Zusammenarbeit mit dem Competence Centre for Diversity & Inclusion der Universität St. Gallen ermöglicht Arbeitgeber Banken eine gesetzeskonforme Lohngleichheitsanalyse im Rahmen der «we pay fair»-Initiative zum Preis von 6‘000 Franken. Zudem besteht die Möglichkeit, mit dem fast identischen Datensatz und einem Aufpreis von 3'000 Franken auch am Diversity Benchmarking teilzunehmen und dadurch wichtige Erkenntnisse zum Stand der Diversität im Unternehmen zu gewinnen.

Externe Kontrolle: Zertifikat der Bankbranche bestätigt Einhaltung der Lohngleichheit

Die obligatorische Kontrolle der Lohngleichheitsanalyse kann gemäss Gleichstellungsgesetz wahlweise durch eine Revisionsstelle, eine Gleichstellungsorganisation oder eine Arbeitnehmervertretung erfolgen. Arbeitgeber Banken hat gemeinsam mit den Sozialpartnern der Bankbranche eine Fachstelle für Lohngleichheit gegründet, welche die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und deshalb befugt ist, die Kontrollen der Analysen durchzuführen. Die Banken können sich also direkt an die Fachstelle wenden und ihre Lohnanalysen einfach und kostengünstig kontrollieren lassen. Sie erhalten (bei erfolgreicher Kontrolle) das Zertifikat der Sozialpartner der Bankbranche. Selbstverständlich erhalten die Sozialpartner keinen Einblick in die Daten oder Ergebnisse der Lohnanalysen. Die auf Vergütungsfragen spezialisierte Firma Comp-on wurde mit der Koordination der Fachstelle Lohngleichheit der Bankbranche beauftragt. Sie stellt die Kontrolle durch unabhängige Lohngleichheitsexperten sicher.

Weitere Informationen und Kontaktadressen sind in der beiliegenden Präsentation enthalten.

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