Mitglieder von Arbeitgeber Banken können Banken oder andere Anbieter von Finanzdienstleistungen mit Domizil in der Schweiz sein. Ausnahmsweise können auch andere Institutionen, Verbände, Gesellschaften oder Firmen aufgenommen werden. Die Mitgliedschaft ist auch ohne Unterzeichnung der Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB) möglich.
Für der VAB unterstellte Mitglieder führt Arbeitgeber Banken die Verhandlungen mit den Bankpersonalverbänden SBPV und dem Kaufmännischen Verband Schweiz. Es besteht auch die Möglichkeit, sich nicht der VAB zu unterstellen («Opting-out»). Nur der VAB unterstellte Mitglieder können Einsitz in die Verhandlungsdelegation nehmen.
Die jährlichen Mitgliederbeiträge setzen sich aus einem Grundbetrag von 1‘000 CHF (bis 100 Mitarbeitende) oder 1‘500 CHF (ab 100 Mitarbeitende) pro Institut zusammen, zuzüglich 23 CHF pro Mitarbeiter für Institute, die der VAB unterstellt sind und 26 CHF pro Mitarbeiter für Institute, die der VAB nicht unterstellt sind.