Arbeitsrecht am Abend II: Krankheit, Kündigungs- und Sozialschutz – Glaube ich dem Arbeitszeugnis?
Der Arbeitnehmer muss den Beweis für seine Arbeitsverhinderung erbringen. Dieser Beweis wird meist durch ein Arztzeugnis erbracht. Auch wenn davon auszugehen ist, dass der Arzt das Arztzeugnis nach bestem Wissen und Gewissen ausstellt, kommt dem Zeugnis kein absoluter Beweiswert zu.
Dr. iur. Markus Hugentobler, Spezialist für Arbeitsrecht und internationales HR-Management, klärt am Mittwoch, 25. Mai 2020, rechtliche Fragen zum Arbeitszeugnis. |