Flexibilisierung des Arbeitsrechts für ausgewählte Dienstleistungsbranchen
Arbeitgeber Banken unterstützt das Revisionsprojekt der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz, mit dem ein Jahresarbeitszeitmodell für Dienstleistungsbetriebe mit grossen saisonalen Auslastungsschwankungen wie Wirtschaftsprüfung und Treuhand ermöglicht werden soll. Diese Verordnungsänderung ermöglicht für zahlreiche Dienstleistungsbetriebe eine flexiblere Handhabung der Arbeitszeiten und wird damit den Realitäten in diesen Branchen gerecht, ohne den Arbeitnehmerschutz zu vernachlässigen. Damit die Revision das Ziel der Förderung des selbstbestimmten Arbeitens unter klar definierten Voraussetzungen erreicht, sind nach Auffassung von Arbeitgeber Banken aber verschiedene Ergänzungen notwendig. Zudem sollte auch die ICT-Branche in den Anwendungsbereich des neuen Jahresarbeitszeitmodells eingeschlossen werden. Für die Bankbranche sind die vorgeschlagenen Neuerungen nicht interessant, da sie nur in Verbindung mit einer strikten Zeiterfassung umgesetzt werden können. |