Corona-Massnahmen ab 29.10.2020: Wichtige Informationen für Arbeitgeber
Am 19.Oktober 2020 und am 29. Oktober 2020 hat der Bundesrat die Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verschärft. Für Arbeitgeber sind vor allem die folgenden Bestimmungen relevant:
Maskentragpflicht: Diese gilt nicht nur in öffentlich zugänglichen Bereichen von Unternehmen, sondern auch in Innenräumen (Büros, Sitzungszimmer etc.). Arbeitgeber Banken hat ein Q&A zu den wichtigsten Fragen zusammengestellt (z.B. gilt die Maskenpflicht auch am persönlichen Arbeitsplatz? Wer bezahlt die Masken? etc.).
Home-Office Empfehlung: Die Arbeitnehmenden sollen nach Möglichkeit von Zuhause aus arbeiten. Art. 10 Abs. 3 der Covid-19 Verordnung über die besondere Lage sieht vor, dass die «Arbeitgeber die Empfehlungen des BAG betreffend Erfüllung der Arbeitsverpflichtungen von zu Hause aus» beachten.
Ausnahme von der Quarantänepflicht bei wichtigen Geschäftsreisen: Die Bestimmungen über wichtige und unaufschiebbare Geschäftsreisen wurden per 29.10.2020 angepasst. Bisher galt eine maximale Aufenthaltsdauer im Risikoland von 5 Tagen und die Pflicht zum Nachweis der Einhaltung von Schutzkonzepten. Neu wird für die Ausnahme von der Quarantänepflicht bei Rückkehr aus einem Risikoland lediglich verlangt, dass es sich um eine wichtige und unaufschiebbare Geschäftsreise gehandelt hat. |