Die Pflicht zur Lohnanalyse kommt

Nach dem Willen des Gesetzgebers müssen grössere Unternehmen in Zukunft Lohnanalysen durchführen, sich der Kontrolle durch eine unabhängige Stelle unterziehen sowie Mitarbeitende und Aktionäre über das Ergebnis der Lohnanalysen informieren.

Das Bundesparlament hat am 14. Dezember 2018 die Pflicht zur Durchführung von Lohnanalysen für Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden beschlossen. Von dieser Neuerung sind 0.9 Prozent aller Betriebe in der Schweiz betroffen, die aber rund 46 Prozent aller Mitarbeitenden beschäftigen. Das Konzept sieht ein dreistufiges Verfahren vor: Zunächst muss der Arbeitgeber eine betriebsinterne Lohnanalyse nach wissenschaftlich anerkannten Methoden durchführen. Sodann muss das Resultat dieser Analyse durch eine unabhängige Stelle überprüft werden. Und schliesslich sind die Arbeitnehmenden und – bei Börsenkotierung – auch die Aktionäre im Anhang zur Jahresrechnung über das Resultat zu informieren. Die Lohnanalyse muss alle vier Jahre wiederholt werden. Sobald die Resultate zeigen, dass die Lohngleichheit eingehalten ist, entfällt die Analysepflicht. Der Inkraftsetzungstermin sowie die Ausführungsbestimmungen sind noch nicht bekannt. Arbeitgeber Banken strebt eine Branchenlösung an. Dabei soll den Mitgliedern von Arbeitgeber Banken eine einfache und kostengünstige Lösung für die Durchführung der Analyse und der Kontrolle durch eine unabhängige Stelle zur Verfügung stehen. Sobald die Einzelheiten zur Umsetzung bekannt sind, wird Arbeitgeber Banken seine Mitglieder informieren.

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