Arbeitgeber Banken

Ihr Plus für Arbeitgeberfragen

Schliessen Sie sich Arbeitgeber Banken an und profitieren als Bank oder Finanzdienstleister von unserer Verbandstätigkeit. Wir stehen unseren Mitgliedern beratend zu Seite, pflegen die Sozialpartnerschaft in der Bankbranche und setzen uns ein für liberale Arbeitsbedingungen in der Schweiz.

Unsere Themen

Aktuelle Themen

Überstunden vs. Gleitzeitsaldo - Was gilt wann?

Ein Mitarbeiter hat im Lauf des vergangenen Sommers einen Gleitzeitsaldo von 84 Stunden aufgebaut. Er freut sich nun auf zwei zusätzliche «Kompensations»-Ferienwochen im kommenden Winter. Die Arbeitgeberin macht ihm aber einen Strich durch die Rechnung und reduziert den Gleitzeitsaldo per Ende Jahr auf 30 Stunden.

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Einsicht ins Personaldossier nach Kündigung – Hätten Sie es gewusst?

Muss die Arbeitgeberin nach einer Kündigung Einsicht in ein Personaldossier gewähren? Eine Frage, die sich in unserer Arbeitsrechtspraxis immer wieder stellt. Wir haben sie genauer angeschaut.

Neuer Urlaub beim Tod eines Elternteils nach Geburt

Stirbt ein Elternteil in der Zeit nach der Geburt eines Kindes, stellt dies eine besondere Belastung für die Familie dar. Seit Anfang 2024 soll ein zusätzlicher Urlaub die Folgen eines solchen Schicksalsschlages lindern. Wir haben die Einzelheiten zusammengefasst.

Altersvorsorge am kritischen Scheideweg

Ein Beitrag von Arbeitgeber-Banken-Direktor Dr. Balz Stückelberger zu den Abstimmungen vom 3. März 2024.

Rückwirkendes Arztzeugnis nach Kündigung – Hätten Sie es gewusst?

Die Ausstellung von rückwirkenden Arztzeugnissen geben in der Arbeitsrechtsberatung immer wieder zu reden. Wir haben einen besonders interessanten Fall für Sie aufbereitet.

JA zur vernünftigen Renteninitiative – Nein zur unverantwortlichen 13. AHV-Rente

Der Vorstand von Arbeitgeber Banken hat die Parolen für die Abstimmungen vom 3. März 2024 gefasst. Arbeitgeber Banken befürwortet die Renteninitiative und lehnt die 13. AHV-Rente entschieden ab.

VAB-Familienzulage – Hätten Sie es gewusst?

Die VAB-Familienzulage ist immer wieder Thema in unserer Arbeitsrechtsberatung. Im vorliegenden Fall verliert Herr Huber den Anspruch auf die VAB-Zulage weil seine Frau wieder in die Arbeitswelt einsteigt. Ist das korrekt?

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