Arbeitgeber Banken begrüsst in seiner Stellungnahme zur Änderung des Bankengesetzes betreffend Eigenmittelunterlegung ausländischer Tochtergesellschaften/Beteiligungen (Massnahme 15) das Ziel, die Systemstabilität zu stärken und damit das Vertrauen in den Finanzplatz Schweiz weiter zu stärken.
Den vorgeschlagenen Vollabzug ausländischer Beteiligungen vom harten Kernkapital (CET1) bzw. die faktische 100%-Eigenmittelunterlegung ausländischer Tochtergesellschaften lehnt der Verband jedoch entschieden ab. Der Bundesrat wählt damit eine Extremvariante, die den Swiss Finish weiter verschärft, im internationalen Vergleich quer in der Landschaft steht und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanz- und Werkplatzes Schweiz weiter schwächt.
Diese Schwächung hätte aus Sicht von Arbeitgeber Banken nicht nur finanzplatzpolitische, sondern auch arbeitsmarktliche Folgen: Arbeitgeber Banken beurteilt die Massnahmen ausdrücklich aus Sicht der Banken als Arbeitgeber von über 120’000 Mitarbeitenden und weist auf das ernstzunehmende Risiko hin, dass eine übertriebene Regulierung Arbeitsplätze gefährdet.
Banken und UBS als Arbeitgeber: Standort- und Beschäftigungseffekte
Die Schweizer Banken bieten rund 120’000 attraktive Arbeitsplätze; bilden mehrere tausend Lernende aus und investieren stark in Weiterbildung. Als Sozialpartner der Bankbranche ist es uns wichtig, dass die Bankregulierung verhältnismässig bleibt und den Banken ein Umfeld ermöglicht, in dem sie auch im internationalen Wettbewerb erfolgreich bleiben und weiterhin attraktive Arbeitsplätze bieten können.
Dies gilt namentlich auch für die letzte verbliebene global systemrelevante Schweizer Grossbank, die massgeblich zur internationalen Ausstrahlung und Arbeitsplatzattraktivität des Schweizer Bankenplatzes beiträgt. Eine zusätzliche, international nicht abgestimmte Kapitalbelastung erhöht das Risiko von Anpassungen im Geschäftsmodell, die sich letztlich auch auf die Beschäftigung und die Ausbildungsplätze auswirken dürften.
Negative volkswirtschaftliche und finanzplatzpolitische Auswirkungen
Der vorgeschlagene Vollabzug würde dazu führen, dass das internationale Geschäft aus der Schweiz heraus deutlich unattraktiver wird. Das Auslandsgeschäft trägt jedoch wesentlich zum Erfolg des Finanzplatzes bei: Rund die Hälfte der in der Schweiz verwalteten Kundenvermögen (Total rund 9’300 Mrd. Franken) stammt aus dem Ausland; davon profitieren Schweizer Unternehmen über tiefere Zinsen und günstigere Finanzierungskosten.
Mit dem vorgeschlagenen Vollabzug läuft die Schweiz der internationalen Deregulierung entgegen: UBS hätte damit rund 50 Prozent höhere Kapitalanforderungen als Konkurrenzinstitute in EU, UK und USA. Gleichzeitig vereinfachen andere Finanzplätze ihre Regulierungen, auch um die Wirtschaft zu stützen; in den USA sollen dadurch rund 2.6 Billionen US-Dollar zusätzliche Kapazität für Kredit- und Kapitalmarktgeschäft freigesetzt werden.
Die Massnahme würde faktisch vor allem UBS direkt betreffen und zu einem zusätzlichen Kapitalbedarf von rund 23 Mrd. US-Dollar und jährlich wiederkehrenden Kosten von rund 2 Mrd. US-Dollar führen. Diese Kosten wirken nicht isoliert, sondern schlagen sich in der Regel in Preis- und Angebotswirkungen nieder. Zudem weisen wir darauf hin, dass das im Auftrag des Bundesrates erstellte Gutachten («Alvarez & Marsal», Juni 2025) als mögliche Folgen in der Schweiz u.a. ein geringeres Kreditangebot, niedrigere Einlagenzinsen sowie Personalabbau nennt.
Einseitige Abwägung – fehlende Prüfung von Alternativen
Nach Einschätzung von Arbeitgeber Banken fällt die Abwägung zwischen zusätzlicher Finanzstabilität und Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit beim aktuellen Vorschlag erneut einseitig zulasten konkurrenzfähiger Rahmenbedingungen aus – obwohl diese Voraussetzung sind, damit der Finanzplatz seine zentrale Rolle für die Schweizer Wirtschaft wahrnehmen kann.
Wir vermissen – analog zu unseren Hinweisen im Kontext der bereits abgeschlossenen ERV-Vernehmlassung – eine hinreichend belastbare Kosten-Nutzen-Abwägung sowie eine transparente Prüfung weniger einschneidender Alternativen. Gerade bei einer derart weitreichenden Maximalvariante ist eine vertiefte Regulierungsfolgeabschätzung (inkl. Auswirkungen auf Beschäftigung, Ausbildungsplätze, Finanzierungskosten und Standortentscheide) aus unserer Sicht zwingend.
Forderungen von Arbeitgeber Banken
Wir ersuchen den Bundesrat und die zuständigen Behörden:
- Auf den Vollabzug/die faktische 100%-Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen in der vorgeschlagenen Form zu verzichten.
- Verhältnismässige, international abgestimmte Alternativen zu prüfen, welche die Finanzstabilität stärken, ohne die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes und damit die Beschäftigungsperspektiven unverhältnismässig zu beeinträchtigen.
- Eine vertiefte Regulierungsfolgeabschätzung vorzulegen (inkl. Arbeitsmarkt-/Beschäftigungswirkungen), bevor eine international inkompatible Extremvariante im Gesetz verankert wird.
Arbeitgeber Banken unterstützt Massnahmen zur Stärkung der Stabilität und des Vertrauens in den Finanzplatz – sofern sie verhältnismässig sind und die Auswirkungen auf Realwirtschaft und Beschäftigung angemessen berücksichtigen. Der vorgeschlagene Vollabzug verfehlt diese Anforderungen klar.
