Arbeitgeber Banken begrüsst die Absicht des Bundesrats, die Stabilität des Bankensystems zu verbessern und damit den Finanzplatz zu stärken. Der Verband wehrt sich aber entschieden gegen unverhältnismässige Regulierungsreaktionen. Ein gravierender, selbstverschuldeter Einzelfall darf nicht zum Anlass genommen werden, eine ganze Branche mit übertriebenen Vorschriften zu überziehen. In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass bei der Credit Suisse nicht die zu tiefen Kapitalanforderungen das Hauptproblem waren, sondern die weitreichenden Ausnahmen davon. Es wäre deshalb vor allem wichtig, solche Ausnahmen auszuschliessen. Balz Stückelberger, Direktor von Arbeitgeber Banken, bringt es auf den Punkt: «Es wäre fatal, wenn die Lehren aus der Credit-Suisse-Krise nach dem Grundsatz "bad cases make bad law" gezogen würden».
«Swiss Finish» nicht zum Wohle der Branche
Grundsätzlich soll sich das Regulierungsniveau an international anerkannten Standards orientieren. Ein darüberhinausgehender «Swiss Finish» beeinträchtigt die Banken in der Schweiz in ihrer Wettbewerbsfähigkeit und schadet dem Finanzplatz. Dies gilt für den sogenannten Vollabzug vom harten Kernkapital von Software und latenten Steuerpositionen aufgrund zeitlicher Differenzen. Darüber hinaus lehnt Arbeitgeber Banken auch die vorgeschlagene, 100-prozentige Eigenkapitalunterlegung für ausländische Tochtergesellschaften ab, die im Herbst 2025 in Vernehmlassung geschickt wird. Eine solche Vorgabe wäre im internationalen Regulierungsumfeld einmalig und hätte gravierende Auswirkungen insbesondere auf die UBS als einzige global systemrelevante Bank der Schweiz.
Arbeitgeber Banken fordert den Bundesrat auf, das Gesamtpaket zu überarbeiten und eine Kosten-/Nutzen-Analyse vorzunehmen, die auch die Auswirkungen auf die Beschäftigung in der Bankbranche und auf den gesamten Wirtschaftsstandort Schweiz aufzeigt. In diesem Zusammenhang verweist Arbeitgeber Banken auf die 110'000 Arbeitsplätze in der Bankbranche und auf die weiteren, damit zusammenhängenden 170'000 Stellen.
Arbeitsplatzattraktivität und Wettbewerbsfähigkeit bedroht
Um diese volkswirtschaftlich und arbeitsmarktlich bedeutsame Rolle als verantwortungsvolle und attraktive Arbeitgeber weiterhin wahrnehmen zu können, sind die Banken auf ein Regulierungsumfeld angewiesen, das ihnen eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit auch im internationalen Umfeld erlaubt. Dies gilt nicht ausschliesslich, aber insbesondere für die letzte verbliebene Schweizer Grossbank, die massgeblich zur internationalen Ausstrahlung und Arbeitsplatzattraktivität des Schweizer Bankenplatzes beiträgt. Vor diesem Hintergrund nimmt Arbeitgeber Banken mit grösster Sorge zur Kenntnis, dass einzelne Massnahmen des vorliegenden Revisionsentwurfs die Banken in ihrer Wettbewerbsfähigkeit massiv und ohne kausalen Zusammenhang zur Krise der Credit Suisse einschränken. Der Verband befürchtet eine Schwächung der Branche und damit den Verlust von Arbeitsplätzen.