Arbeitgeber Banken lehnt Erhöhung der Familienzulagen ab

Arbeitgeber Banken lehnt die Parlamentarische Initiative «Starke Familien durch angepasste Zulagen» von EVP-Nationalrat Marc Jost klar ab. Eine nationale Erhöhung der Mindestsätze der Familienzulagen verursacht massive Kosten für die Wirtschaft, widerspricht dem Föderalismus und führt zu einer unzureichend zielgerichteten Sozialpolitik.

Arbeitgeber Banken anerkennt die familienpolitische Bedeutung der Familienzulagen, betont aber: Familienzulagen sind keine allgemeine Sozialleistung, sondern eine rein arbeitgeberfinanzierte Entschädigung für die mit Kindern verbundenen Unterhaltskosten von Familien. Eine bundesweite Erhöhung der gesetzlichen Mindestsätze überschreitet den ursprünglichen Zweck der Zulagen und führt zu unverhältnismässigen Kosten für die Wirtschaft, Verzerrungen im Föderalismus und einer wenig zielgerichteten Sozialpolitik.

Ausgangslage

Die parlamentarische Initiative von Nationalrat Marc Jost sieht eine Erhöhung der bundesrechtlichen Mindestansätze der Familienzulagen vor:

  • Kinderzulage von 215 Franken auf 250 Franken,
  • Ausbildungszulage von 268 Franken auf 300 Franken.

Diese Anpassung führt gemäss erläuterndem Bericht zu Mehrkosten von 361 Mio. Franken jährlich, wovon 348 Mio. Franken von den Arbeitgebern zu tragen wären.

Arbeitgeber Banken anerkennt die Bedeutung von Familienzulagen, weist jedoch darauf hin, dass diese als arbeitgeberfinanzierte Kompensationsleistung konzipiert wurden und nicht als allgemeine Sozialleistung. Hinzu kommt, dass diese Vorlage in eine ganze Reihe von Vorlagen einzureihen ist, die jüngst beschlossen wurden und zu massiv höheren Kosten bei den Arbeitgebern führen (diverse neue Urlaube, Zulagen und Beiträge).

Wenn die Arbeitskosten und die regulatorische Last in der Schweiz steigen, führt dies rasch zu Verlagerungen von Investitionen und Arbeitsplätzen ins Ausland oder auch zum Abbau von Stellen. Immer mehr Regulierung schränkt die Flexibilität und Innovationsfähigkeit von Unternehmen ein. Die stetige Erhöhung der Mindeststandards treibt das Lohnniveau nach oben, schadet der Produktivität und der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft und verschlechtert das Kosten-/Nutzenverhältnis.

Arbeitgeber Banken fordert deshalb, auf die Anpassung der Mindestansätze gemäss Art. 5 Abs.1-3 FamZG zu verzichten.

Unverhältnismässige Erhöhung der Arbeitskosten und sozialpolitische Giesskanne

Die vorgesehenen Erhöhungen der Familienzulagen führen zu erheblichen Mehrbelastungen der Wirtschaft, insbesondere für die Unternehmen und Betriebe in jenen Kantonen, die ihre Ansätze deutlich anheben müssten. Konkret bedeuten die Anpassungen in mehreren Kantonen relevante Steigerungen, die durch die Arbeitgeber zu tragen sind: Zürich: +12 Prozent, Aargau: +13 Prozent, Thurgau: +13 Prozent, Solothurn: +14 Prozent. Die geplanten Anpassungen wirken weder zielgerichtet noch nachhaltig und führen zu einer ungleichen Lastenverteilung zulasten der Arbeitgeber.

Mit der Pauschalerhöhung der Familienzulagen wird zudem keine gezielte Armutsbekämpfung erreicht, sondern vielmehr eine Giesskannenverteilung, mit der alle Haushalte – völlig unabhängig von ihrer jeweiligen wirtschaftlichen Situation – gleich hohe Beiträge erhalten. Damit wird die von der Pa. Iv. beabsichtigte sozialpolitische Wirkung verfehlt. Eine Stärkung bedarfsorientierter Massnamen durch die Kantone wirkt zielgenauer und hat eine deutlich stärker entlastende Wirkung bei viel geringeren Kosten.

Arbeitgeber Banken fordert deshalb keine einseitige Mehrbelastung der Arbeitgeber.

Sollte der Bund dennoch eine Erhöhung beschliessen, ist aus Sicht von Arbeitgeber Banken zumindest die Prüfung einer Systemänderung hin zu einer paritätischen Finanzierung der Familienzulagen notwendig.

Eingriff in die föderalistische Kompetenzordnung

Gemäss Art. 3 FamZG verfügen die Kantone über umfassende Gestaltungsspielräume. Unterschiedliche kantonale Zulagensätze sind Ausdruck regionaler Lebenshaltungskosten und wirtschaftlicher Strukturen. Zahlreiche Kantone haben bereits heute höhere Ansätze als der Bund vorschreibt – darunter Bern, Waadt oder Wallis.

Eine zentrale Erhöhung der Mindestansätze ist daher weder erforderlich noch angemessen. Zumal der Bundesrat erst kürzlich die Mindestansätze der Familienzulagen auf den 1. Januar 2025 an die Preisentwicklung seit der letzten Festsetzung im Jahr 2009 angepasst und die Mindestansätze angehoben hat.  

Zielführende Entlastungsinstrumente wie Familienergänzungsleistungen, Prämienverbilligungen oder steuerliche Massnahmen liegen sinnvollerweise weiterhin in der Kompetenz der Kantone. Statt einer generellen Zulagenerhöhung sollen also die bis anhin bewährten, gezielten Sozialmassanahmen durch die Kantone beibehalten werden.  

Arbeitgeber Banken fordert deshalb, dass die kantonale Autonomie gemäss Art. 3 FamZG beibehalten wird.

Fazit

Familien- und Sozialpolitik ist wichtig, aber sie darf nicht einseitig auf dem Rücken der Arbeitgeber betrieben werden. Die vorgesehenen Erhöhungen der Familienzulagen sind sozialpolitisch unpräzise, wirtschaftlich belastend und föderalistisch problematisch. Sie führen zu höheren Lohnnebenkosten ohne erkennbaren sozialpolitischen Nutzen.

Eine nachhaltige und faire Familienpolitik muss sich an der tatsächlichen Bedürftigkeit orientieren, die kantonale Zuständigkeit respektieren und darf nicht einseitig zulasten der Arbeitgeber ausgestaltet sein. Familienpolitische Anliegen sind wichtig und verdienen Unterstützung. Sie müssen aber sorgfältig und differenziert ausgestaltet sein – pauschale Mehrbelastungen ohne klare Zielgenauigkeit tragen nicht dazu bei.

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