Neuerungen in der VAB per 2020

Die Sozialpartner der Bankbranche einigten sich im Mai 2019 auf verschiedene Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB). Diese betreffen vor allem den Erhalt und die Förderung der Arbeitsmarktfähigkeit der Bankangestellten sowie den Schutz älterer Mitarbeitenden.

Die Neufassung tritt per 1. Januar 2020 in Kraft und ist ab sofort in allen vier Sprachen verfügbar. Zudem stellt Arbeitgeber Banken seinen Mitgliedern einen Kurzkommentar zu den Neuerungen zur Verfügung.

Hintergrund der VAB-Verhandlungen

Die Sozialpartner der Bankbranche (Schweizerischer Bankpersonalverband, Kaufmännischer Verband Schweiz, Arbeitgeber Banken) sind Träger der VAB. Sie führen in der Regel alle zwei Jahre Verhandlungen über die Änderung und Ergänzung der VAB durch. 2017 fanden keine Verhandlungen statt. Stattdessen führten die Sozialpartner eine intensive Diskussion über gemeinsame Ziele, Inhalte und Formen der Sozialpartnerschaft. Im vergangenen Jahr einigten sich die Sozialpartner auf ein gemeinsames Verständnis und identifizierten den Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit, die berufliche Weiterbildung und die Kompetenzerweiterung der Mitarbeitenden als gemeinsame Herausforderungen vor dem Hintergrund des technologischen und wirtschaftlichen Strukturwandels und der demografischen Entwicklung.

Verhandlungsergebnis

Auf Basis des gemeinsamen Verständnisses haben die Sozialpartner im Januar 2019 die VAB-Verhandlungen aufgenommen und am 13. Mai 2019 abgeschlossen. Die Verhandlungsdelegation von Arbeitgeber Banken stützte sich dabei auf ein Verhandlungsmandat des Vorstandes. Dieses sah das Bekenntnis der Branche zu verbindlichen Massnahmen im Bereich der Arbeitsmarktfähigkeit vor, wobei gleichzeitig als oberste Maxime der Erhalt einer grösstmöglichen Handlungsfreiheit für die unterstellten Mitgliedinstitute zu berücksichtigen war.

Das Verhandlungsresultat erfüllt diese Vorgabe. Das Hauptthema der Verhandlungen wird an verschiedenen Stellen innerhalb der VAB eingearbeitet und es besteht jeweils ein Umsetzungsspielraum. Damit wird der Heterogenität der Bankbranche Rechnung getragen.

Die Verhandlungen 2019 betrafen aber nicht nur die Änderung und Ergänzung der VAB. Die Sozialpartner einigten sich auch auf eine gemeinsame Sensibilisierungskampagne in Bezug auf die Grundkompetenzen und die Arbeitsmarktfähigkeit. Diese Kampagne wurde im September 2019 unter dem Namen «skillaware» lanciert. Sie bietet allen Bankmitarbeitenden einen Selbsttest in Bezug auf die Grundkompetenzen.

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