Weko-Voruntersuchung im Lohnbereich: Rechtsgutachten stützt Vorgehen der Banken und Bankenverbände

Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (WEKO) hat gegen 34 Bankinstitute in sechs Deutschschweizer Regionen eine Vorabklärung eröffnet. Ein von verschiedenen Bankenverbänden in Auftrag gegebenes Gutachten zeigt auf, dass der von der WEKO kritisierte Austausch zwischen den Banken rechtens ist.

Die Banken und deren Verbände engagieren sich stark in der Berufslehre sowie in der Nachwuchsförderung und tauschen sich untereinander auch zum Thema aus. Zu diesem Austausch hat die Wettbewerbskommission im Dezember eine Voruntersuchung eröffnet. Ein von der Basler Bankenvereinigung, dem Zürcher Bankenverband und dem Arbeitgeberverband der Banken in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zeigt deutlich, dass dieser Austausch rechtens ist.

Die Berufslehre ist ein Erfolgsrezept der Schweiz. Die Banken bieten mit die qualitativ hochwertigsten Berufslehren an und engagieren sich stark in der Grundausbildung. Dazu gehört auch ein regelmässiger Austausch in verschiedenen Gremien rund ums Thema Berufslehre, Praktika und Berufseinsteiger. Am 5. Dezember 2022 eröffnete die Wettbewerbskommission (Weko) eine Vorabklärung betreffend Informationsaustausche über Löhne und Lohnbestandteile von Lernenden und Berufseinsteigenden.

Die Basler Bankenvereinigung (BBVg), der Zürcher Bankenverband (ZBV) und der Arbeitgeberverband der Banken (Arbeitgeber Banken) weisen den mit Eröffnung der Vorabklärung verbundenen Vorwurf der Wettbewerbsverzerrung zurück. Zur Klärung der rechtlichen Situation haben sie gemeinsam ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Die renommierten Kartellrechtler Prof. Dr. Philipp Zurkinden und Bernhard Lauterburg kommen klar zum Schluss, dass das Angebot von Lehrstellen der Ausbildung des Branchennachwuchses dient und nicht mit wettbewerblichen Zielen der Lehrunternehmen verbunden ist. Damit fallen Lehrverhältnisse schon zum vornherein nicht in die Zuständigkeit der Wettbewerbsbehörden. Darüber hinaus kommt das Gutachten zum Schluss, dass mit dem Informationsaustausch über die Berufslehren keine Wettbewerbsbeschränkung auf den nachgelagerten Dienstleistungsmärkten bezweckt oder bewirkt werden kann.

In Bezug auf Informationen zum Berufseinstieg halten die Gutachter fest, dass der Austausch von Lohninformationen «geradezu erforderlich ist» zur Einhaltung des in der Bankbranche geltenden Gesamtarbeitsvertrags. Der Informationsaustausch bildet die Grundlage für die im GAV vorgesehenen innerbetrieblichen Lohnverhandlungen.

Die Bankenverbände sehen sich durch das Gutachten der renommierten Kartellrechtsexperten in ihrem Engagement für die Berufslehre und die Nachwuchsförderung vollumfänglich gestützt. Die Verbände gehen deshalb davon aus, dass das Thema nach der Voruntersuchung erledigt sein wird.

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