Teilnahme am Frauenstreik – Hätten Sie es gewusst?

Eine Bankmitarbeiterin teilt der Arbeitgeberin mit, dass sie am 14. Juni 2023 an verschiedenen Aktionen des «feministischen Streiks» teilnehmen und deshalb nicht arbeiten wird. Sie beruft sich dabei auf das Streikrecht, das ihr gemäss Bundesverfassung zustehe.

In der Rubrik «Hätten Sie es gewusst» bespricht Geschäftsführer und Arbeitsrechtsspezialist Balz Stückelberger Fälle aus der Arbeitsrechtsberatung von Arbeitgeber Banken. Die Antworten sind kurz und allgemein gehalten und ersetzen nicht eine vertiefte arbeitsrechtliche Prüfung im Einzelfall.

Der Fall: Am14. Juni 2023 finden in der ganzen Schweiz Aktionen im Rahmen des «feministischen Streiks» statt. Eine Arbeitnehmerin teilt der Arbeitgeberin mit, dass sie an diesem Tag die Arbeit niederlegen wird, um am Streikteilnehmen zu können. Sie beruft sich dabei auf das Streikrecht, das ihr gemäss Bundesverfassung zustehe. Zurecht?

Die Lösung: Der «feministische Streik» vom 14. Juni 2023 ist kein Streik im rechtlichen Sinne, weshalb eine Arbeitsniederlegung an diesem Tag nicht durch das Streikrecht gedeckt ist. Es handelt sich vielmehr um eine politische Kundgebung, die nicht in einem direkten Zusammenhang zum konkreten Arbeitsverhältnis steht. Eine Teilnahme an Kundgebungen hat deshalb in der Freizeit zu erfolgen. Arbeitgeber Banken empfiehlt – wie bereits im Vorfeld des Frauenstreiks im Jahr 2019 – eine rechtzeitige Absprache zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeberin, um die Teilnahme an Veranstaltungen zu ermöglichen oder falls Aktionen im Betrieb geplant sind.

In Bezug auf die Lohngleichheit als Hauptforderung des feministischen Streiks verweist Arbeitgeber Banken auf die Situation in der Bankbranche: Die Ergebnisse der seit Kurzem gesetzlich vorgeschriebenen Lohngleichheitsanalysen zeigen, dass die Lohngleichheit in der Bankbranche eingehalten wird und die Lohndifferenzenunterhalb der Toleranzschwelle von 5 Prozent liegen. In der Bankbranche besteht zudem die schweizweit einzigartige sozialpartnerschaftliche Fachstelle für Lohngleichheit. Schliesslich pflegt Arbeitgeber Banken seit 2017 eine Partnerschaft mit dem Competence Center for Diversity & Inclusion der Universität St. Gallen, das für interessierte Banken ein Diversity Benchmarking erstellt, um die Ursachen von Geschlechterungleichheiten im Betrieb zu ergründen.

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