Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung: Neuerungen per 1.1.2023

Seit 2016 ist es in der Bankbranche möglich, auf die Zeiterfassung zu verzichten. Die sozialpartnerschaftliche Vereinbarung über die Zeiterfassung (VAZ) bildet die Grundlage dafür. In der Zwischenzeit hat sich die VAZ längst als weit verbreiteter Branchenstandard etabliert.

Am 1. Januar 2023 werden verschiedene Neuerungen in der VAZ in Kraft treten, auf die sich die Sozialpartner der Bankbranche geeinigt haben. Die wichtigste Änderung betrifft das massgebende Salär, über das Bankmitarbeitende mindestens verfügen müssen, um auf die Zeiterfassung verzichten zu dürfen.

Bisher lag die Grenze bei einem Basissalär von 120'000 Franken (d.h. ohne Berücksichtigung von variablen Lohnbestandteilen). Diese Grenze wird beibehalten. Neu kann aber zusätzlich auch auf die Arbeitszeit verzichtet werden, wenn die Gesamtvergütung (d.h. mit Berücksichtigung von variablen Lohnbestandteilen) in den vergangenen Jahren jeweils mindestens 120'000 Franken betrug.

Der Verzicht auf die Zeiterfassung bleibt weiterhin freiwillig und es braucht weiterhin eine Vereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien. Die entsprechende Mustervereinbarung wurde an die neue VAZ angepasst und ist in vier Sprachen verfügbar.

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