Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (WEKO) will mit einem neuen Merkblatt aufzeigen, welche Absprachen und Formen des Informationsaustauschs zwischen Unternehmen auf dem Arbeitsmarkt kartellrechtlich problematisch sein können.
Aus Sicht von Arbeitgeber Banken ist eine klare Abgrenzung zentral: Problematische Absprachen zwischen konkurrierenden Unternehmen dürfen nicht mit dem legitimen Informationsaustausch im Rahmen der Sozialpartnerschaft gleichgesetzt werden.
Sozialpartnerschaft setzt Austausch voraus
Arbeitgeber-und Arbeitnehmerverbände müssen sich über Löhne, Arbeitsbedingungen und Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt austauschen können. Nur so sind fundierte Verhandlungen und tragfähige sozialpartnerschaftliche Lösungen möglich.
Dies gilt insbesondere in Branchen mit gesamtarbeitsvertraglichen Regelungen. Auch in der Bankbranche bildet der Austausch relevanter Informationen eine wichtige Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen den Sozialpartnern.
Die Anwendung des Kartellrechts darf diese institutionell vorgesehenen Prozesse weder erschweren noch zu zusätzlicher Rechtsunsicherheit führen.
Klare und praxistaugliche Regeln notwendig
Das neue Merkblatt sollte Unternehmen und Verbänden eine verlässliche Orientierung bieten. Unklare Abgrenzungen könnten dazu führen, dass zulässige Kontakte und Gespräche aus Vorsicht eingeschränkt werden.
Arbeitgeber Banken wird den Entwurf deshalb unter Berücksichtigung der branchenspezifischen Gegebenheiten prüfen. Ziel muss eine praxistaugliche Regelung sein, die unerlaubte Wettbewerbsabreden verhindert, ohne den bewährten sozialpartnerschaftlichen Dialog zu beeinträchtigen.
