Das Referenzalter als Schlüssel für eine nachhaltige AHV

Das Referenzalter als Schlüssel für eine nachhaltige AHV

Die AHV steht vor grossen Herausforderungen – das anerkennt auch Arbeitgeber Banken. Doch die Reform «AHV 2030» setzt aus Sicht des Verbands am falschen Ort an: Sie sucht vor allem neue Einnahmen, statt den grössten Hebel zu nutzen – ein moderat und planbar steigendes Referenzalter. Der Verband regt eine grundlegende Überarbeitung an.

Steigende Lebenserwartung, der Renteneintritt der geburtenstarken Jahrgänge, sinkende Geburtenzahlen und die neu beschlossene 13. AHV-Rente fordern die AHV finanziell. Dass es Reformen braucht, steht für Arbeitgeber Banken ausser Frage. Umso mehr wünscht sich der Verband eine Vorlage, die diesen Namen auch verdient. Der aktuelle Entwurf konzentriert sich primär auf neue Einnahmequellen, eine breitere Beitragspflicht und zusätzliche Meldepflichten – eine strukturelle Antwort auf die Demografie bleibt er hingegen schuldig.

Das Referenzalter: der grösste Hebel

Die AHV ist umlagefinanziert. Ob sie im Gleichgewicht bleibt, hängt vor allem davon ab, wie viele Beitragszahlende auf die Rentenbeziehenden kommen und wie lange Renten bezogen werden. Wenn wir länger leben, Renten länger fliessen und weniger Erwerbstätige nachrücken, gehört das Referenzalter in eine nachhaltige Reform.

Wie stark dieser Hebel wirkt, zeigen die vom Bund in Auftrag gegebenen Modellrechnungen von BAK Economics eindrücklich: Ein um ein Jahr höheres Referenzalter bringt bis 2040 einen kumulierten BIP-Effekt von rund 54 Milliarden Franken – sofern der Arbeitsmarkt die zusätzlichen Arbeitskräfte aufnimmt. Zusätzliche Abgaben wirken genau umgekehrt: Ein Mehrwertsteuerpunkt kostet rund 9 Milliarden Franken, höhere Lohnbeiträge (0,75 Prozentpunkte) sogar rund 17,3 Milliarden.

Arbeitgeber Banken schlägt deshalb einen behutsamen Weg vor: eine langfristig angekündigte Anhebung des Referenzalters in kleinen jährlichen Schritten – etwa um zwei oder drei Monate – oder alternativ eine feste Regel, die das Referenzalter an den Stand des AHV-Fonds koppelt. Wichtig ist, dass die Schritte früh kommuniziert werden und für Unternehmen wie Beschäftigte verlässlich planbar sind. Für lange Erwerbsbiografien, körperlich belastende Berufe und tiefe Einkommen braucht es gezielte Abfederungen. Länder wie die Niederlande oder Dänemark zeigen, dass das gelingen kann.

Der Spielraum bei den Abgaben ist ausgeschöpft

Das Parlament hat im Juni 2026 beschlossen, die 13. AHV-Rente über eine Mehrwertsteuererhöhung um 0,4 Prozentpunkte zu finanzieren; das letzte Wort dazu haben Volk und Stände voraussichtlich an einer der kommenden Volksabstimmungen. Damit ist für Arbeitgeber Banken die Obergrenze der zusätzlichen Einnahmenfinanzierung erreicht. Die in der Reform «AHV 2030» genannten weiteren Aufschläge von 0,7 oder 0,9 Prozentpunkten sowie höhere Lohnbeiträge sind aus Sicht des Verbands der falsche Weg: Sie verteuern die Beschäftigung und belasten gerade jüngere Generationen. Zusätzliche Einnahmen sind höchstens eine Ergänzung – und dürfen die nötigen Strukturreformen nicht verzögern.

Auch die geplante Ausweitung der Beitragserhebung sieht der Verband kritisch – und schlägt jeweils schlankere Lösungen vor:

  • Kranken- und Unfalltaggelder: Eine generelle Beitragspflicht würde die Lohnnebenkosten bis 2040 um jährlich rund 450 Millionen Franken erhöhen, obwohl Lücken nur in bestimmten Fällen entstehen. Einfacher wäre es, wenn die Versicherer die Betroffenen gezielt auf ein mögliches Beitragsdefizit hinweisen.
  • Dividenden: Eine starre 15-Prozent-Grenze schafft Rechtsunsicherheit ohne klaren Nutzen. Echte Missbrauchsfälle lassen sich schon heute erfassen.
  • Payrolling: Die Auslagerung der Lohnadministration allein sollte keinen Wechsel der Ausgleichskasse auslösen und die bewährte zentrale Anlaufstelle nicht schwächen.

Die zweite Säule eigenständig lassen

Obwohl es um die erste Säule geht, greift die Vorlage in die berufliche Vorsorge ein: Das Mindestalter für den Bezug von Altersleistungen soll von 58 auf 63 Jahresteigen. Das überzeugt Arbeitgeber Banken nicht. Die Stärke des Drei-Säulen-Systems liegt gerade darin, dass jede Säule eigenständig funktioniert. Herausforderungen der AHV sollten deshalb nicht über die zweite Säule gelöst werden – das würde bewährte Lösungen in Branchen und Gesamtarbeitsverträgen und die sozialpartnerschaftliche Flexibilität schwächen.

Ein Interventionsmechanismus, der auch wirkt

Ein finanzieller Interventionsmechanismus ist grundsätzlich zu begrüssen – der Entwurf bleibt aber zu zaghaft. Zeichnet sich ab, dass der AHV-Fonds unter 90 Prozent einer Jahresausgabe fällt, muss der Bundesrat lediglich Vorschläge ans Parlament richten. Wirksamer wäre eine klare, regelgebundene Lösung, die beim Unterschreiten dieser Marke automatisch strukturelle Stabilisierungsschritte auslöst. Im Vordergrund steht eine etappenweise Anpassung des Referenzalters. Automatische Steuer- oder Lohnbeitragserhöhungen lehnt der Verband ab.

Renten an die Teuerung – tragfähig ausgestaltet

Ein regelmässiger Teuerungsausgleich bei den Renten ist richtig. Der heutige Mischindex berücksichtigt aber auch die Lohnentwicklung, weshalb die Renten meist stärker steigen als die Preise und den Fonds zusätzlich belasten. Arbeitgeber Banken schlägt eine zweistufige Lösung vor: Der Teuerungsausgleich bleibt garantiert; an der realen Lohnentwicklung nehmen die Renten nur teil, wenn die AHV finanziell robust genug ist – etwa bei einem Fondsstand über 100 Prozent und positivem Umlageergebnis. So bleibt die Kaufkraft geschützt und Leistungsverbesserungen erfolgen nur, wenn sie finanziell tragbar sind.

Was in die richtige Richtung geht

Vieles am Entwurf verdient auch Zustimmung. Arbeitgeber Banken begrüsst ausdrücklich die Anreize für eine freiwillige Weiterarbeit über das Referenzalter hinaus – etwa den höheren Freibetrag, die stärkere rentenbildende Wirkung späterer Beiträge und die Aufhebung der Altersgrenze 70 für den Rentenaufschub. Positiv sind ebenso die einfachere Versicherungsunterstellung mit der Verkürzung der Vorversicherungsdauer von fünf auf drei Jahre und der Anspruch auf Hilflosenentschädigung beim Rentenaufschub. Diese Elemente mobilisieren inländisches Arbeitskräftepotenzial und wirken dem Fachkräftemangel entgegen. Sie sind eine wertvolle Ergänzung – eine strukturelle Reform ersetzen sie aber nicht.

Fair gegenüber den nächsten Generationen

Die Debatte über das Referenzalter ist anspruchsvoll und wird emotional geführt. Gerade deshalb lohnt es sich, sie mit genügend Vorlauf, in kleinen Schritten und berechenbar anzugehen. Jeder Aufschub erhöht das Risiko späterer, einschneidenderer Sanierungen – zulasten jener Generationen, die bereits die Hauptlast der 13. AHV-Rente tragen.

Arbeitgeber Banken steht für eine langfristig finanzierbare, generationengerechte sowie wirtschafts- und beschäftigungsverträgliche Altersvorsorge. Die vorliegende Reform muss deshalb substanziell nachgebessert werden.

 

Dievollständige Stellungnahme von Arbeitgeber Banken zur Revision «AHV 2030» stehtals Download zur Verfügung.

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