Sobald Grenzgänger:innen einen Teil ihrer Arbeit im Homeoffice erledigen, arbeiten sie in zwei verschiedene Rechtsordnungen. Für die HR-Praxis bedeutet das: Die üblichen Überlegungen zum Arbeitsort sind zu erweitern. Welche Vorgaben gelten in welchen Ländern? Welche Risiken bestehen in den Bereichen Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungen und Datenschutz? Und worauf sollte man achten, damit für alle Beteiligten Klarheit besteht?
Als Faustregel gilt: Homeoffice für Grenzgänger:innen erfordert vom Unternehmen in jedem Fall eine besondere Aufmerksamkeit. Bis zu einem Anteil von 25 Prozent der Arbeitszeit ergeben sich in der Regel keine besonderen Probleme. Ab 25 Prozent braucht es vor allem mit Blick auf Steuerfragen eine Einzelfallbeurteilung. Mehr als 50 Prozent Homeoffice ist sehr problematisch und sollte nur nach umfassender Prüfung und Risikoabklärung zugelassen werden.
Der überarbeitete Leitfaden für Mitglieder von Arbeitgeber Banken steht Ihnen unten zum Download zur Verfügung.
