Die Arbeit im Homeoffice hat sich während der Pandemie zu einer weit verbreiteten und akzeptierten Arbeitsform entwickelt. Auch nach der kürzlich erfolgten Aufhebung der Homeoffice-Empfehlung werden viele Bankmitarbeitende einen Teil ihrer Arbeit von zuhause aus erledigen wollen und auch dürfen. Gemäss einer Umfrage von Arbeitgeber Banken ist davon auszugehen, dass rund 70 Prozent der Mitarbeitenden die Möglichkeit haben, im Homeoffice zu arbeiten. Der Anteil der im Homeoffice verbrachten Arbeitszeit wird sich gemäss dieser Umfrage bei durchschnittlich zwei Tagen pro Woche einpendeln.
In arbeitsrechtlicher Hinsicht handelt es sich dabei um eine Verlegung des vertraglich vereinbarten Arbeitsortes, die grundsätzlich zulässig und unproblematisch ist, sofern sich die Vertragsparteien einig sind über die Modalitäten. Arbeitgeber Banken empfiehlt in diesem Zusammenhang, die wichtigsten Rechte und Pflichten in einer Vereinbarung und/oder in einem Reglement festzuhalten. Dabei sind verschiedene Varianten denkbar: Von der mündlichen Vereinbarung bis zum umfangreichen Reglement. Arbeitgeber Banken stellt verschiedene Mustertexte zur Verfügung. Dabei handelt es sich nicht um Empfehlungen, sondern um Hilfestellungen für die Mitglieder von Arbeitgeber Banken.