JA zur vernünftigen Renteninitiative – Nein zur unverantwortlichen 13. AHV-Rente

Der Vorstand von Arbeitgeber Banken hat die Parolen für die Abstimmungen vom 3. März 2024 gefasst. Arbeitgeber Banken befürwortet die Renteninitiative und lehnt die 13. AHV-Rente entschieden ab.

Am 3. März 2024 stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über zwei wichtige Vorlagen zur Altersvorsorge ab – die Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge» (Renteninitiative) sowie die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter» (13. AHV-Rente).

Die Renteninitiative will die Finanzierung der AHV mit der Erhöhung des Rentenalters nachhaltig sichern. Sie fordert, zunächst das Rentenalter für Frauen und Männer bis 2033 schrittweise auf 66 Jahre zu erhöhen. Danach soll das Rentenalter an die durchschnittliche Lebenserwartung gekoppelt werden: Das Rentenalter würde automatisch erhöht, wenn die Lebenserwartung steigt – allerdings nicht eins zu eins, sondern nur um 80 Prozent der gestiegenen Lebenserwartung und in Schritten von höchstens zwei Monaten pro Jahr.

Wird diese Initiative angenommen, würde die AHV erheblich entlastet: Die Erhöhung des Rentenalters auf 66 Jahre würde die Ausgaben der AHV voraussichtlich um rund 2 Milliarden Franken reduzieren. Mit den automatischen Anpassungen des Rentenalters an die steigende Lebenserwartung würde die AHV zusätzlich entlastet.

Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Unterstützt wird sie von der FDP sowie von den bürgerlichen Jungparteien. Zudem haben bereits mehrere Arbeitgeberbände die Ja-Parole gefasst.

Arbeitgeber Banken hat sich bereits während der Unterschriftensammlung für die Renteninitiativeausgesprochen. Die Erhöhung des Rentenalters sowie die Koppelung an die Lebenserwartung ist bei nüchterner Betrachtung die logische Reaktion auf die steigende Lebenserwartung und eine notwendige Massnahme zur Verhinderung eines finanziellen Kollapses der ersten Säule. Der Vorstand von Arbeitgeber Banken hat deshalb die Ja-Parole zur Renteninitiative beschlossen.

 

Die Initiative für eine 13. AHV-Rente will die Altersrenten der AHV um eine Monatsrente erhöhen. Zu den 12 Monatsrenten käme also jedes Jahr eine 13. Rente dazu. Die maximale jährliche Altersrente würde für Einzelpersonen um 2450 auf 31 850 Franken und für Ehepaare um 3675 auf 47 775 Franken steigen.

Die Initiative bestimmt auch, dass wegen der 13. Rente die Ergänzungsleistungen nicht gekürzt werden dürfen. Bei der Einführung würden die Kosten für die 13. AHV-Rente voraussichtlich jährlich etwa 4,1 Milliarden Franken betragen. Die Initiative lässt allerdings die Frage der Finanzierung offen. Denkbar wäre eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um rund 1 Prozent oder die Erhöhung der AHV-Beiträge um je 0.4 Prozent für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Bundesrat und Parlament lehnen diese Initiative ab, die bürgerlichen Parteien und die Parteien der Mitte ebenso. Unterstützt wird sie von der SP, den Grünen und den Gewerkschaften.

Die Initiative für eine 13. AHV-Rente führt nach Ansicht von Arbeitgeber Banken zu einem verantwortungslosen Leistungsausbau bei der AHV mit der Giesskanne. Die AHV befindet sich bereits heute in einer finanziellen Schieflage. Die laufenden Renten sind lediglich bis 2030 finanziert. Danach zeichnet sich – ohne Gegenmassnahmen und ohne 13. AHV-Rente – ein Fehlbetrag von 3 Milliarden pro Jahr ab.

Die 13. AHV-Rente mit ihren jährlichen Zusatzkosten von rund 4 Milliarden Franken würde wie ein Brandbeschleuniger für die finanzielle Situation der AHV wirken. Leidtragende sind die jüngeren Generationen, die über Lohn- oder Mehrwertsteuer-Beiträge die Renten einer immer grösser werdenden Rentnerschaft finanzieren müssen. Der Vorstand von Arbeitgeber Banken hat deshalb die Nein-Parole zur Initiative für eine 13. AHV-Rente beschlossen.

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