Kantonale Kompetenzen nicht unnötig beschneiden

Der Ständerat will, dass es bei der Finanzierung der Familienzulagen künftig einen vollen Lastenausgleich zwischen allen Familienausgleichskassen gibt. Damit gefährdet er das bewährte System der Verbandsausgleichskassen und stellt die Kompetenzordnung im Bereich der Familienzulagen auf den Kopf.

Mit diesem Entscheid des Ständerats soll – entgegen dem Willen des Bundesrates – eine Motion des früheren Mitte-Ständerats Isidor Baumann umgesetzt werden, die den Kantonen vorschreibt, für die Familienausgleichskassen einen zwingenden vollen Lastenausgleich einzuführen.

Dies hätte zur Folge, dass die Beitragsgelder von den Verbands- zu den kantonalen Familienausgleichskassenumverteilt werden, also eine Umverteilung von privaten zu staatlichen Arbeitgebern. Finanziert würde dies von den Unternehmen, die Verbandskassenangeschlossen sind. Davon profitierten würden dann allerdings in erster Linie die staatlichen und staatsnahen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Damit würde das heutige bewährte System mit Verbands- und kantonalen Familienausgleichskassen früher oder später infrage gestellt, was einer direkten Schwächung des heutigen Verbandssystems gleichkommt.

Mit der Einführung eines vollen Lastenausgleichs würde der Staat den Arbeitgebern und den Selbständigerwerbenden die Möglichkeit nehmen, ihre Kosten durch die (beschränkte) Wahl einer kosteneffizient arbeitenden Kasse zu optimieren. Ein voller Lastenausgleich eliminiert also den Anreiz zu kostenbewusstem Handeln und verteuert das heute gut funktionierende System ohne Not. Mit der Einführung eines vollen kantonalen Lastenausgleichs in allen Kantonen würde zudem der heute schon bestehende landesweite Ausgleich innerhalb der gesamtschweizerisch tätigen Branchenkassen 26-fach zerstückelt, ohne dass daraus ein Mehrwert resultiert.  

Teillastenausgleich als Kompromiss

Arbeitgeber Banken kämpft schon seit Jahren gegen die Einführung eines zwingenden vollen Lastenausgleichs in allen Kantonen und setzt sich – zusammen mit vielen anderen Wirtschaftsverbänden – dafür ein, dass die Kantone weiterhin selbst regeln können, ob sie einen vollen, einen teilweisen oder gar keinen Lastenausgleich haben möchten. Dieser unnötige und übermässige Eingriff in die Kompetenzen der Kantone, den bewährten Föderalismus in unserem Land, lehnt Arbeitgeber Banken entschieden ab. Stattdessen soll den Kantonen mit der Einführung eines Teillastenausgleichs als Kompromisslösung ein gewisser Handlungsspielraum erhalten bleiben.

Bedauerlicherweise konnte sich die Mehrheit des Ständerats nicht für eine solche gut schweizerische Kompromisslösung erwärmen. Noch ist der schweizweit zwingende, volle Lastenausgleich aber nicht definitiv. Der Nationalrat wird auch noch darüber befinden müssen. Arbeitgeber Banken wird sich weiterhin gegen diese Bevormundung der Kantone einsetzen.

Bankbranche bezahlt die Zeche

Die Auswirkungen eines vollen Lastenausgleichs auf die Bankbranche wären beträchtlich. Aufgrund der guten Risikostruktur innerhalb der Branche und der schlanken und effizienten Organisation der Familienausgleichskasse der Banken sind die Beiträge im Vergleich zu anderen Verbandsausgleichskassen und zu den kantonalen Kassentief. Der volle Lastenausgleich würde zu deutlich höheren Beiträgen führen. Da die Familienzulagen einseitig durch die Arbeitgeber finanziert werden, ginge damit eine weitere Verteuerung der Arbeitskosten in der Schweiz einher.

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