Sozialversicherungen: Kennzahlen und Beiträge 2026

Die Kennzahlen zu den Leistungen und Beiträgen der verschiedenen Sozialversicherungen sind wichtig für die Personaladministration. Arbeitgeber Banken hat deshalb eine Übersicht mit den ab 2026 geltenden Zahlen erstellt.

Per 1. Januar 2026 tritt unter anderem die 13. AHV-Rente in Kraft, die in Form eines Zuschlags zusammen mit der Dezemberrente ausbezahlt wird. Der BVG-Mindestzinssatz bleibt 2026 bei 1,25 Prozent. Neu können zudem Beiträge in die Säule 3a bis zu zehn Jahre rückwirkend einbezahlt und von den Steuern abgezogen werden. Bei den Beiträgen und Leistungen der wichtigsten Sozialversicherungen gibt es keine Veränderungen.

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