Die wichtigsten Neuerungen 2024 für Arbeitgeber

In den Bulletins des vierten Quartals des vergangenen Jahres haben wir über die für Arbeitgeber relevanten Neuerungen ab 2024 informiert. Zum Jahreseinstieg erinnern wir im Sinne einer Übersicht über die wichtigsten Punkte und verweisen auf die entsprechenden Beiträge.

Am 1.1.2024 hat die gestaffelte Umsetzung der AHV-Reform begonnen, die vor allem den flexiblen Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand ermöglicht. Wir haben die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst und eine Übersicht über die aktuellen sozialversicherungsrechtlichen Kennzahlenerstellt.

Ebenfalls seit Jahresbeginn gilt ein neuer Urlaub für hinterbliebene Elternteile bei Tod nach der Geburt eines Kindes.

Beider Stellenmeldepflicht gilt ab 2024 eine neue, reduzierte Liste von Berufen, die meldepflichtig sind. Für die Bankbranche sind nur noch Call-Center-Stellen zu berücksichtigen. Wir haben aufgezeigt, unter welchen Umständen bei diesen Stellen tatsächlich eine Meldepflicht besteht.

Bei den Drittstaatenkontingenten hat sich unser Verband mit Erfolg gegen eine Reduktion der Kontingente eingesetzt: Der Bundesrat hat kurz vor Weihnachten bekanntgegeben, dass die Anzahl Kontingente 2024 unverändert bleibt.

Im Bereich der Gesamtarbeitsverträge (VAB und VAZ) bleibt alles beim Alten: Die per 2023 erneuerten Gesamtarbeitsverträge haben eine Laufzeit bis 2026.

Hingegen wurde die Gesundheitsbefragung «healthy@work» im Rahmen der Vereinbarung über die Zeiterfassung überarbeitet. Seit 1.12.2023 können alle Mitarbeitenden – also auch Mitarbeitende mit Zeiterfassung – an der Befragung teilnehmen und einen Selbsttest zu psychosozialen Stressfaktorenabsolvieren.

Und schliesslich ist über den Jahreswechsel immer auch die Lohnrunde ein Thema. Dazu haben wir die wichtigsten Fakten und Zahlen exklusiv für unsere Mitglieder aufbereitet und eine Prognose abgegeben.

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