Der Fall: Ein Bankmitarbeiter verbringt die ersten Hitzetage des Sommers im Büro, während einige seiner Kolleginnen und Kollegen bereits in den Ferien weilen. Aufgrund der Abwesenheiten wirkt das Büro plötzlich grosszügiger, der Weg zur Kaffeemaschine ist frei und die Bewegungsfreiheit auf dem Bürostuhl scheint grenzenlos. Dem Zuhausegebliebenen wird schnell klar: Ausser zu Ferienzeiten herrscht hier Dichtestress! Jetzt auch noch im Büro! Er meldet sich bei der Personalabteilung und fordert griffige Massnahmen. Kann er das verlangen?
Die Antwort: Dichtestress ist bekanntlich eine sehr persönliche Wahrnehmung. Was aber im Büro als dicht gilt, ist in der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz klar geregelt: Jeder und jede hat Anspruch auf so viel Raum, damit eine Arbeit ohne «zwangslose Körperhaltung» möglich ist.
Damit beginnt, wie so oft in der Schweiz, die Regulierung und Vermessung des Selbstverständlichen. Die SECO-Wegleitung konkretisiert mit bemerkenswerter Präzision, dass ein minimal ausgestatteter Bildschirmarbeitsplatz sechs Quadratmeter zusammenhängende Bodenfläche braucht. Hinzu kommt etwas Platz für den «Bewegungs- oder Wirkraum» von mindestens 1.5 Quadratmetern, um dem «Menschen und seinen Gliedmassen» ihre Ausbreitung zu ermöglichen. Nicht zu verwechseln mit dem Wirkraum ist der persönliche «Greifraum», dem ebenfalls behördliche Grenzen gesetzt sind. Hier geht es um die Frage, wo sich die Arbeitsgeräte befinden müssen, wobei zwischen häufig, gelegentlich und selten genutzten Büroinstrumenten unterschieden wird. Diese sind gemäss Bürotischregulierung entweder im eigentlichen Arbeitszentrum, in der «erweiterten Einhandzone» oder im «inneren und äusseren Greifraum» zu positionieren.
Bei der raumplanerischen Betrachtung des Büros kommt dem Verkehrsregime eine besondere Bedeutung zu. Mindestens 80 Zentimeter soll der Zugang zum persönlichen Arbeitsplatz breit sein, sofern und solange es sich nicht um einen «Hauptverkehrsweg» im Sinne der Arbeitsgesetzverordnung handelt. Dies ist immer dann der Fall, wenn sechs oder mehr Personen einen Büroweg nutzen. Für das kontaktlose Kreuzen und Überholen werden in diesem Fall 120 Zentimeter vorgeschrieben. Der Gang zur Kaffeemaschine sollte also als Hauptverkehrsachse und nicht bloss als betrieblicher Nebenverkehrsweg ausgebaut sein.
Überraschenderweise gelten trotz hohem Verkehrsaufkommen in Büros nach wie vor keine Fussverkehrsregeln. Dieser rechtsfreie Raum fordert allerdings seinen Tribut: Die Eidgenössische Unfallstatistik zeigt, dass 19 Prozent der Bürounfälle auf «Zusammenstossen mit Personen» zurückzuführen sind. Demgegenüber mutet es gemäss der erwähnten Statistik geradezu beruhigend an, dass die Gefahr des Ertrinkens im Büro bei genau 0.0 Prozent liegt.
Im konkreten Fall kann der Mitarbeiter also nicht verlangen, dass die Platzverhältnisse im Ferienmodus ganzjährig gelten. Er kann aber fordern, dass der Arbeitsplatz auch im Normalbetrieb den Anforderungen des Gesundheitsschutzes entspricht. Dazu gehören ausreichende Bewegungsflächen, ungehinderte Zugänge, korrekt dimensionierte Verkehrswege und eine Arbeitsplatzgestaltung, die eine zwanglose Körperhaltung zulässt. Dichtestress im Büro ist damit kein eigenständiger Rechtsbegriff, aber immerhin ein Anlass, die räumlichen Verhältnisse einmal nachzumessen.
Mit diesen Ratschlägen danken wir für das rege Interesse an unserer Rechtsberatung, nicht ohne unseren geschätzten Leserinnen und Lesern einen letzten guten Tipp mit auf den Weg zu geben für den unwahrscheinlichen Fall, dass im Laufe des Sommers ein Büroapéro anstehen sollte. Auch dazu gibt es nämlich – wen wunderts – detaillierte Vorgaben. Das Apéro-Regulativ des Bundesamts für Gesundheit sieht vor, dass mindestens zwei Drittel des Buffets aus vegetarischen Produkten bestehen soll und das Vegetarische «an erster Stelle zu platzieren» sei. Die behördlichen Verhaltensempfehlungen schliessen mit einer ebenso überraschenden wie innovativen Idee, auf die in der 100-jährigen Geschichte des Büroapéros noch niemand gekommen ist: Man soll Übriggebliebenes einfach «für spätere Pausen bereitstellen». Ein Prost also auf den Sommer mit freien Büroverkehrswegen, erweiterten Wirk- und Greifräumen und amtlich geprüften Apéros.
