Arbeitgeber Banken

Ihr Plus für Arbeitgeberfragen

Schliessen Sie sich Arbeitgeber Banken an und profitieren als Bank oder Finanzdienstleister von unserer Verbandstätigkeit. Wir stehen unseren Mitgliedern beratend zu Seite, pflegen die Sozialpartnerschaft in der Bankbranche und setzen uns ein für liberale Arbeitsbedingungen in der Schweiz.

Unsere Themen

Aktuelle Themen

Überstunden vs. Gleitzeitsaldo - Was gilt wann?

Ein Mitarbeiter hat im Lauf des vergangenen Sommers einen Gleitzeitsaldo von 84 Stunden aufgebaut. Er freut sich nun auf zwei zusätzliche «Kompensations»-Ferienwochen im kommenden Winter. Die Arbeitgeberin macht ihm aber einen Strich durch die Rechnung und reduziert den Gleitzeitsaldo per Ende Jahr auf 30 Stunden.

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Lohn auf hausinternes Konto – Hätten Sie es gewusst?

Die Bank X zahlt seit vielen Jahren die Monatslöhne ausschliesslich auf «hausinterne» Lohnkonten aus. Ein Mitarbeiter verlangt nun die Auszahlung auf sein Konto bei der Bank Y, weil er kein Konto bei seiner Arbeitgeberin haben möchte. Zudem könne ihn die Bank nicht zum Bezug von eigenen Dienstleistungen verpflichten. Hat er Recht?

Gemeinsam für ein gesundes Arbeitsumfeld

Gesundheitsschutz ist ein Kernanliegen der Sozialpartner der Schweizer Bankbranche. Die Gesundheitsbefragung «healthy@work» steht neu allen Bankmitarbeitenden zur Verfügung.

Sozialversicherungen: Die AHV-Reform tritt in Kraft

Die Umsetzung der AHV-Reform (AHV21) bringt für Arbeitgebende und Arbeitnehmende verschiedene Änderungen. Arbeitgeber Banken hat die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst und eine Übersicht der Kennzahlen und Beiträge 2024 für die Sozialversicherungen erstellt.

Lohnrunde 2024: Fakten und Prognosen

Arbeitgeber Banken hat für seine Mitglieder die Grundlagen für die Lohnrunde 2024 zusammengestellt. Die Präsentation enthält neben den wirtschaftlichen Kennzahlen und den Arbeitsmarktprognosen auch verschiedene Lohnprognosen sowie eine Einschätzung von Arbeitgeber Banken.

Nebentätigkeit trotz Vollzeitpensum – Hätten Sie es gewusst?

Die Skisaison steht vor der Tür und eine Bankmitarbeiterin in einem Tourismusort freut sich auf ihre Nebenbeschäftigung an einer Après-Ski Bar. Sie hat zwar bereits ein 100-Prozent-Pensum bei der Bank, fühlt sich aber fit und sieht keine Probleme, weil sie mit der Nebentätigkeit die Bank nicht konkurrenziert. Hat Sie recht?

Angeordnete Du-Kultur – Hätten Sie es gewusst?

Ein Kader-Mitarbeiter eines Finanzinstituts ist nicht einverstanden mit der Einführung der Du-Kultur durch seinen Arbeitgeber. Er verweigert es, die Duz-Anordnung in seiner Abteilung umzusetzen und verweist auf das Arbeitsrecht. Darf er das?

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